23. Mai 2022

Statt Lärmschutz hat das Bundesgericht das Gegenteil erreicht

Artikel von Gerhard Schmid, Thomas Gastgeber

„Als die Lärmschutzverordnung vor 35 Jahren in Kraft trat, ging der Gesetzgeber davon aus, dass das Lärmproblem innert 15 Jahren gelöst sein werde. Sicher, einiges ist geschehen. Das Roll-material der Eisenbahnen ist z. B. erheblich leiser geworden. Anders beim nach wie vor dominanten Strassen-lärm. Mehrverkehr, schwerere und grössere Fahrzeuge sowie Breitreifen haben sämtliche Anstrengungen, leisere Fahr-zeuge zu bauen, mehr als aufgewogen. Mit Massnahmen an der Quelle können die Lärmbelastungen zwar reduziert werden – mit lärmarmen Belägen und Reifen oder dem politisch umstrittenen Tempo 30 auf Hauptstrassen. Fakt aber bleibt: Die Lärmbelastung ist an vielen Strassenabschnitten derart hoch, dass selbst eine Kombination aller Mass-nahmen nicht ausreicht, um die Grenz-werte einzuhalten. Es werden also auch zukünftig Massnahmen an den Gebäu-den erforderlich sein.“