Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im KUB?

Dann sind Sie hier richtig!

Mittels dem herunterladbaren Gesuch können Sie einen Antrag auf Aufnahme in die Kammer stellen. Die Aufnahmebedingungen sind dem Reglement zu entnehmen. Über die Rechte und Pflichten der Mitglieder geben die Statuten und Standesregeln Auskunft.

Die Kammermitgliedschaft kostet CHF 980.00 pro Kalenderjahr. Daneben wird eine einmalige Eintrittsgebühr von CHF 1’000.00 erhoben. Zu Kosten für Anwärter finden Sie genauere Informationen hier.

Senden Sie Ihr Aufnahmegesuch mit den geforderten Unterlagen an die Geschäftsstelle der KUB. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die übrigen Kammermitglieder verfügen über ein Einspracherecht. Das Aufnahmeverfahren dauert ein bis zwei Monate.

Unser Logo steht für Qualität und Professionalität in der Bauherrenberatung. Deshalb werden die Aufnahmegesuche von Interessenten und Anwärtern sorgfältig geprüft.

Bei Anliegen und Fragen unterstützen wir Sie gerne!

KUB-Anwärter

Immobilienfachleute mit den entsprechenden fachlichen Voraussetzungen für eine Einzelmitgliedschaft, die noch nicht die geforderte Praxiserfahrung als Bauherrenberater besitzen, können für die Dauer von höchstens fünf Jahren als KUB-Anwärter aufgenommen werden. Wer den Status eines KUB-Anwärters erlangen will, hat zuhanden des Vorstandes ein entsprechendes Aufnahmegesuch einzureichen. Über die Aufnahme in den Kreis der KUB-Anwärter entscheidet der Vorstand. Die Dauer der Frist bis zum ordentlichen Aufnahmeverfahren legt der Vorstand in Absprache mit dem Anwärter fest. Während dieser Frist hat die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren für die Einzelmitgliedschaft zu erfolgen. Die KUB-Anwärter profitieren von den Leistungen der Kammer, sind aber keine Mitglieder, haben weder ein Stimm- noch ein Wahlrecht und dürfen das Logo der SVIT KUB Schweiz nicht verwenden. Der Jahresbeitrag für KUB-Anwärter beträgt die Hälfte des Mitgliederbeitrags. Reicht der KUB-Anwärter bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit kein Aufnahmegesuch für eine ordentliche Mitgliedschaft ein, erlischt der Status der KUB-Anwärterschaft. Dies gilt auch im Falle einer Ablehnung des Aufnahmegesuchs.