20. August 2021

Lärmschutz statt Seesicht

Umstrittene Frage

Umstritten war, ob das MFH an der Seestrasse aus lärmschutzrechtlicher Sicht bewilligt werden kann. Denn in der Zone W3 und der Zone W2 gilt die Lärm Empfindlichkeitsstufe (ES) II. Für diese Stufe betragen die Immissionsgrenzwerte (IGW) für Strassenlärm 60 dB(A) am Tag und 50  dB(A) in der Nacht (Ziff. 2 von Anhang 3 LSV). Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur stark befahrenen Seestrasse beträgt indessen die Lärmbelastung an der am stärksten belasteten Ostfassade am Tag 66 dB(A) und in der Nacht 60 dB(A).