Ausnahmen sind weiterhin möglich
LÄRMSCHUTZ VERSUS VERDICHTUNG
Seestrasse in Rüschlikon ZH sowie Bederstrasse, Brunaupark und Winterthurerstrasse in der Stadt Zürich – diese vier Bauprojekte haben in den letzten zwei Jahren Schlagzeilen gemacht. Bei den ersten beiden hiess das Bundesgericht, beim Brunaupark und der Winterthurerstrasse das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Rekurse von Nachbarn gut. In allen vier Fällen hatten die Rekurrierenden die Nicht-Einhaltung der Lärmschutzvorschriften angeführt. Mit grösster Wahrscheinlichkeit allerdings nicht, weil es ihnen um dem Lärm ging, sondern schlicht und einfach, um die Projekte stoppen zu können. «Trotzdem betreffen die Urteile den Lärmschutz und liegen nun auf dem Tisch», sagt Christopher Tillman, Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht sowie Vorstandsmitglied der Kammer unabhängiger Bauherrenberater (KUB).
Seit der Publikation der Gerichtsentscheide herrscht bei Eigentümern von Grundstücken in der Wohnzone an stark von Lärm belasteten Standorten Verunsicherung. «Ich treffe immer wieder Bauherren an, die aufgrund des befürchteten Risikos nicht wissen, ob sie an einem solchen Ort überhaupt ein Bauprojekt in Angriff nehmen sollen», sagt Veronika Harder, Bauherrenberaterin und Vorstandsmitglied der KUB. Besonders stossend sei dies, da im Zuge der Verdichtung gerade vermehrt im städtischen Raum gebaut werden sollte. «Also genau dort, wo es gemäss den Gerichtsurteilen nun kaum mehr möglich sein dürfte», weist Harder auf den Widerspruch zwischen Verdichtung und Gerichtspraxis hin.