07. Juli 2022
Wie eine Honorarklage zum Bumerang wurde
Eine Honorarklage wurde zum Bumerang, weil die Substanziierung des erbrachten Leistungsanteils nicht gelang. Das Urteil des Handelsgerichts Zürich offenbart eine grundlegende Schwäche des Honorars nach den aufwandbestimmenden Baukosten (Art. 7 SIA-102, 2014): Dieses Honorarmodell berücksichtigt nicht, wie entsprechende Honorarforderungen in einem Zivilprozess substanziiert werden könnten.
Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 20. Oktober 2021 (HG190086-O)
Thomas Siegenthaler, Dr. iur., Rechtsanwalt, M.Jur., Fachanwalt
SAV für Bau- und Immobilienrecht, Winterthur