Vernehmlassung der revidierten SIA Ordnung für Leistungen und Honorare – KUB fordert Anpassungen
Revision SIA LHO 102, 103, 105, 108
Die Ordnung für Leistungen und Honorare SIA 102, 103, 105, und 108 regeln die Leistungen sowie die Honorierung von Architektinnen, Bauingenieuren, Landschaftsarchitektinnen und Gebäudetechnikplanern.
Sie gehören damit aus Sicht der Bauherrschaft zu den zentralen Vertragswerken für Planung und Ausführung von Bauprojekten. Die schon länger laufende Revision harmonisiert die vier Ordnungen und passt sie den heutigen Gegebenheiten an. Viele Punkte wurden verbessert, trotzdem hat die KUB im Rahmen der Vernehmlassung verschiedene Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Ein Kritikpunkt betrifft die Zusammensetzung der jeweiligen Kommissionen: Hier sind aus Sicht der Kammer private Bauherrschaften zu wenig vertreten – beispielsweise durch Mitglieder KUB.
Die Durchsicht der Ordnungen hat auch gezeigt, dass diese an vielen Stellen zu komplex aufgebaut ist und zu stark auf grosse oder öffentliche Bauvorhaben fokussiert. Hier wünscht sich die KUB einfache Standardlösung, die für eine Grosszahl der Projekte genügen.
Eine Kritik gilt auch der Stellung der Architektinnen und Architekten, die in der neuen Ausformung der Ordnung 102 weiter geschwächt wird. Hier sollte der SIA aus Sicht der KUB unbedingt Gegensteuer geben und das Selbstverständnis der Architektinnen und Architekten als Generalisten mit integraler Leistungserbringung wieder stärken.
Eine weitere wichtige Forderung betrifft die Phase 54 (funktionaler Nachweis): Diese soll aufgrund der immer komplexer werdenden Technik heutiger Bauwerke unbedingt in die Ordnung aufgenommen werden.
Im Weiteren ist aus Sicht der KUB die Betreuung der Mängelbehebung bis zur zweijährigen Rügefrist als Grundleistung zu definieren (in der Vernehmlassung als besonders zu vereinbarende Leistungen definiert, teilweise in Phase 6). Hierfür würde sich zur klaren Abgrenzung ebenfalls die vorgeschlagene neue Phase 54 eignen.
Die KUB hofft, dass möglichst viele ihrer Anregungen Eingang in die finale Version der Ordnungen finden werden – damit diese ihre zentrale Funktion im Vertragsverhältnis zwischen Bauherrschaften und Planenden auch künftig erfüllen können.
Vernehmlassungseingaben KUB vom 28.02.2025:
prSIA102_103_105_Kommentar – KUB SVIT
prSIA108_Kommentar KUB SVIT