24. November 2022

Tankstelle Tiefgarage

Nicht vorschnell handeln

So richtig ausgebremst muss sich der betreffende Wohnungsbesitzer von seiner Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) gefühlt haben, als diese ihn zur Demontage der Ladestation für sein Elektroauto zwingen wollte und vom St. Galler Kantonsgericht Ende 2021 erst noch recht erhalten hatte. Der kapitale Fehler des Elektroautobesitzers: Er hatte es versäumt, die Installation der Ladestation von der STWEG bewilligen zu lassen. Denn Parkplätze oder die Tiefgarage gehören in der Regel zum Miteigentum der STWEG, weshalb Wohnungsbesitzer nicht das bedingungslose Recht haben, dort auf eigene Faust bauliche Massnahmen vorzunehmen. Es braucht zwingend einen entsprechenden Antrag an die STWEG, über den an der nächsten Versammlung abgestimmt wird. Doch welche Mehrheit braucht es für einen Entscheid?