Praktische Lösung mit Tücken: Worauf Bauherrschaften bei GU- und TU-Verträgen achten müssen
Grössere Bauvorhaben oder umfassende Sanierungen bedeuten für Bauherrschaften viel Aufwand. Um Dutzende Werkverträge zu vermeiden, wird oft ein General- oder Totalunternehmer (GU/TU) beauftragt. Beim GU schliesst die Bauherrschaft separate Verträge mit allen Planern und einen Werkvertrag mit dem GU ab, beim TU genügt ein einziger Vertrag für Planung und Ausführung.
Ob GU- oder TU-Modell – beide wirken praktisch: wenige Verträge, fixer Preis, schlüsselfertiges Objekt. In der Praxis gibt es aber Stolperfallen: Lücken im Vertrag, teure Änderungswünsche oder Probleme bei der Mängelbehebung. Ab Januar 2026 gibt es hier zumindest Verbesserungen für Bauherrschaften.
Fachkundige Unterstützung ist entscheidend: Bauherrenberaterinnen und -berater helfen bei der Formulierung von Projektzielen, prüfen GU/TU-Auswahl und Vertrag, überwachen Zahlungen und begleiten Abnahme und Mängelbehebung.
Wichtige Punkte im Überblick:
- Vertragspartner prüfen: Referenzen, ausgeführte Projekte, Bonität, Sicherheiten.
- Ausschreibung: Präzise Leistungsbeschreibung, Planbeilagen, Nachtragskontrolle.
- Vertrag: Klare Regelungen zu Zahlungsplan, Änderungen, Aufwandsentschädigung, Mängelbehebung.
- Kontrolle & Disziplin: Laufende Prüfung der Leistungen und Qualitäten, Änderungen vermeiden.
