28. Januar 2022

Neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022

Der Bundesrat hat die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) am 18. Juni 2021 verabschiedet. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Überarbeitung der BauAV ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva. Sie hat Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen in der Schweiz. Insgesamt sind über 70 000 Betriebe direkt betroffen.

Hier drei wesentliche Punkte:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept: Bauarbeiten sind schon heute risikominimiert zu planen. Neu ist dies schriftlich in einem Konzept zu dokumentieren.
  • Sonne, Hitze und Kälte: Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen sind zu treffen.
  • Beleuchtung: Arbeitsplätze und Verkehrswege sind ausreichend zu beleuchten.