Mitglied werden und Qualität sichtbar machen

Die Kammer Unabhängiger Bauherrenberater (KUB) vereint schweizweit qualifizierte Anbieter in der Bauherrenberatung. Sie steht für Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Beratungsqualität. Sie ist das Gütesiegel der Branche.

Als Mitgliederorganisation des SVIT verpflichtet sich die KUB zu hohen Standards. Eine Mitgliedschaft stärkt Ihre Glaubwürdigkeit, erhöht Ihre Sichtbarkeit und bietet Zugang zu einem professionellen Netzwerk, Fachwissen und Weiterbildungen.

So funktioniert die Aufnahme

Laden Sie das entsprechende Gesuchsformular herunter und stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft. Die Voraussetzungen finden Sie im Reglement; Rechte und Pflichten sind in den Statuten und Standesregeln geregelt.

Gebühren

  • Jahresbeitrag Mitglieder: CHF 980.–

  • Eintrittsgebühr einmalig: CHF 1’000.–

  • Jahresbeitrag Anwärter: 50% des Mitgliederbeitrags

Bitte senden Sie Ihr vollständiges Aufnahmegesuch an die Geschäftsstelle der KUB. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bestehende Mitglieder haben ein Einspracherecht. Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Monate.

Unser Logo steht für Vertrauen, Qualität und Unabhängigkeit – deshalb prüfen wir alle Aufnahmegesuche mit der nötigen Sorgfalt.

Wir unterstützen Sie gerne! Bei Anliegen und Fragen melden Sie sich bei der Geschäftsstelle unter info@kub.ch.

Einzelmitglied

Für eine Aufnahme in die KUB müssen Bewerber:innen mindestens fünf Jahre überwiegende Erfahrung sowie eine aktuelle Tätigkeit in der Bauherrenberatung, Projektentwicklung, Projektsteuerung oder im Bautreuhandbereich nachweisen. Zusätzlich wird eine bautechnische, betriebswirtschaftliche sowie immobilienbezogene Ausbildung vorausgesetzt, etwa ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss als Architekt:in, Ingenieur:in oder ein gleichwertiger Ausbildungsausweis (z. B. eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder:in oder Baumeister:in). Mitglieder verpflichten sich zur Unabhängigkeit in ihrer Beratung und zur Einhaltung der Standesregeln der KUB.

 

Fachmitglied

Fachmitglieder bringen eine Spezialisierung in relevanten Teilbereichen wie Baurecht oder Steuerberatung mit und verfügen über mindestens sechs Jahre qualifizierte Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet.

 

KUB-Anwärter

Fachlich qualifizierte Immobilienprofis ohne ausreichende Praxiserfahrung als Bauherrenberater:in können für maximal fünf Jahre als KUB-Anwärter aufgenommen werden. Während dieser Zeit profitieren sie von den Leistungen der Kammer, sind jedoch keine stimmberechtigten Mitglieder und dürfen das Logo nicht verwenden. Erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist kein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft, oder wird dieser abgelehnt, endet die Anwärterschaft automatisch.

Firmenmitglieder

Ab 2025 sind neu auch Firmenmitgliedschaften in der KUB möglich. Firmen, vertreten durch eine qualifizierte Person, können beliebig viele Mitarbeitende als Bauherrenberater:innen oder Fachmitglieder akkreditieren lassen, jeweils mit separatem Aufnahmegesuch. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Prüfung und allfälligen Einsprachen. Mit dem Beitritt verpflichten sich alle zur Einhaltung der Statuten und Standesregeln der KUB und des SVIT Schweiz.

Für Neumitglieder, die eine Firmenmitgliedschaft wünschen, ist das Aufnahmegesuch zusammen mit dem Zusatzformular Firmenmitgliedschaft einzureichen.

 

Mutation von Einzelmitglied zu Firmenmitglied

Für bestehende Mitglieder, welche ihre Mitgliedschaft in eine Firmenmitgliedschaft ändern wollen, ist nur das Zusatzformular Firmenmitgliedschaft einzureichen.