KUB nimmt Stellung zur neuen Verständigungsnorm SIA 131
Projektbezogenes Qualitätsmanagement im Bauwesen
Die Kammer unabhängiger Bauherrenberater KUB/SVIT hat sich aktiv an der Vernehmlassung zur neuen Verständigungsnorm SIA 131 «Projektbezogenes Qualitätsmanagement im Bauwesen» beteiligt. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Positionen zusammen, die wir gegenüber dem SIA eingebracht haben.
Grundsätzliche Haltung: Begrüssung mit klaren Vorbehalten
Die Neuauflage des bewährten SIA-Merkblattes 2007 ist grundsätzlich zu begrüssen. Positiv hervorzuheben ist die Bereinigung des Dokuments, insbesondere die Reduktion von Begriffen und die Streichung des Kapitels zum unternehmerbezogenen Qualitätsmanagement. Dennoch sieht die KUB in zentralen Punkten erheblichen Überarbeitungsbedarf.
Kernkritik: Das bewährte PQM-Zusammenspiel darf nicht verloren gehen
Das in der Praxis etablierte Konzept des Zusammenwirkens der QM-Systeme aller Hauptbeteiligten – wie es Figur 13 des SIA-Merkblattes 2007 prägnant darstellt – findet sich in der neuen Norm in keiner Weise wieder. Stattdessen soll neu die Gesamtleitung einen übergeordneten PQM-Plan führen, an dem alle Projektbeteiligten mitwirken. Dies entbindet die ausführenden Unternehmen faktisch von der Pflicht, in einem eigenen QM-Konzept darzulegen, wie sie ihr Qualitätsmanagementsystem im konkreten Auftrag einzusetzen gedenken – ein klarer Rückschritt gegenüber dem heutigen Stand.
Die KUB fordert deshalb ausdrücklich, dass das bewährte Prinzip des projektbezogenen Zusammenwirkens der Hauptbeteiligten beibehalten wird.
Differenziertes Begriffsverständnis: Qualitätssicherung vs. PQM
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die unzureichende Trennung zwischen Qualitätssicherung (QS) und projektbezogenem Qualitätsmanagement (PQM). Die KUB hält fest:
- Qualitätssicherung (Festlegung und Umsetzung von Prüfungen gemäss Kontroll- und Prüfplan) soll in jedem Bauprojekt als Grundleistung angewendet werden.
- PQM hingegen ist ein vorausschauendes, risikobasiertes Instrument und soll nur bei speziell komplexen, grossen und/oder risikobehafteten Projekten zum Einsatz kommen.
Diese Unterscheidung ist für die tägliche Praxis des Projektmanagements von grundlegender Bedeutung und muss in der Norm klar verankert sein.
Weitere wichtige Positionen im Detail
- Begriffe und Terminologie: Der Begriff «Q-Schwerpunkt» aus dem SIA-Merkblatt 2007 soll beibehalten werden. Die Umbenennung in «PQM-Schwerpunkt» ist nicht nachvollziehbar. Zudem ist klar zwischen «PQM-Konzept» (Funktionsweise des PQM in der Projektorganisation) und «QM-Konzept» (projektspezifischer Einsatz des unternehmenseigenen Managementsystems) zu unterscheiden.
- QM-Plan statt PQM-Plan: Es gibt keinen übergeordneten PQM-Plan. Vielmehr erstellt die Bauherrschaft einen Q-Lenkungsplan, Planer und Unternehmer je ihren eigenen QM-Plan. Dieses Prinzip ist beizubehalten.
- QM-Vereinbarung: Der Begriff und das Instrument der QM-Vereinbarung aus dem SIA-Merkblatt 2007 sollen beibehalten werden. PQM ohne vertragliche Absicherung der qualitätsrelevanten Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist aus Sicht der KUB nicht zielführend.
- Audits: Die Definition des Audits ist zu schärfen: Ein Audit prüft, ob das vereinbarte PQM-System gelebt wird – nicht ob Anforderungen, Richtlinien oder Standards erfüllt werden. Letzteres ist Gegenstand von Prüfungen gemäss Kontroll- und Prüfplan.
- Rolle der Bauherrschaft: In Kapitel 6 (Grundsätze des PQM) soll die Verantwortung der Bauherrschaft für die Definition der Projektziele und -anforderungen explizit erwähnt werden.
Fazit
Die KUB steht für ein PQM, das in der Praxis funktioniert: klar strukturiert, mit definierten Verantwortlichkeiten für alle Hauptbeteiligten, vertraglich abgesichert und konsequent auf die Bedürfnisse der Bauherrschaft ausgerichtet. Wir sind überzeugt, dass die eingereichten Kommentare einen wichtigen Beitrag zur Qualität der neuen Norm leisten – und freuen uns auf die Weiterentwicklung im Dialog mit dem SIA.
David Belart, Vorstand KUB/SVIT, Fanzun AG