16. Oktober 2025

Die neue Lärmschutzverordnung (LSV): Ein Lichtblick im Regulierungsdschungel

Im Dschungel braucht man mitunter Macheten, um vorwärtszukommen. Eine solche wünscht man sich beim Planen und Bauen, wenn Regulierungsdichte unübersichtlich wird. Nun liegt mit der neuen Lärmschutzverordnung (LSV) eine pragmatische Lösung vor, welche den langjährigen Diskussionen und Einsprachen ein Ende setzt und so diesen Dschungel etwas lichtet. Konkret geht es um die Umsetzung der revidierten Artikel 22 und 24 des Umweltschutzgesetzes (USG), welches zwar seit dem 1.4.2025 bereits in Kraft ist, bezüglich der angepassten Lärmschutzvorschriften noch einer Revision der Lärmschutzverordnung bedarf. Die entsprechende Vernehmlassung wurde vergangene Woche abgeschlossen.

In der Differenzenbereinigung der beiden Parlamentskammern hat sich bekanntlich eine liberale Haltung durchgesetzt, wonach Baubewilligungen auch in lärmbelasteten Gebieten unter gewissen Bedingungen erteilt werden können, auch wenn die Immissionsgrenzwerte (IGW) am offenen Fenster nicht eingehalten sind. Namentlich ist dies mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung möglich, insbesondere in Kombination mit einem Kühlsystem, was beispielsweise mittels Free-Cooling und einer Erdsondenwärmepumpe erfolgen kann.

Die Kammer unabhängiger Bauherrenberater KUB SVIT begrüsst die neue Lärmschutzverordnung, weist aber darauf hin, dass damit primär rechtssichere und pragmatische Lösungen zur Umsetzung von mehr Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten geschaffen werden sollen. Sofern dies ausschliesslich mit technischen Lösungen möglich ist, soll diese Praxis rechtssicher beschrieben werden. Es soll jedoch eher die Ausnahme sein, und die etablierte Zürcher Lüftungsfensterpraxis ist noch klarer rechtssicher auszuformulieren. Nach wie vor sind intelligente Grundrisse gefragt, welche die gesellschaftlichen Bedürfnisse aufnehmen und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Baukultur leisten.

Bildquelle: Alain Griffel, Stiftung juristische Weiterbildung Zürich (SJWZ), 2024